Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage
für den Abschluss eines Dienstleistungs- oder Kaufvertrages zwischen Jumperbox
- (Geschäftsführer) Jürgen Mertes, nachfolgend "Dienstleister" genannt,
und dem Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt. Diese Bedingungen gelten
ausschließlich, d.h. abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
akzeptiert, es sei denn, ihnen wurde schriftlich vom Dienstleister zugestimmt.
§ 1 Allgemeines
§
1.1 Angebote und Preisangaben sind freibleibend, Irrtümer sind vorbehalten.
Abweichungen vom Angebot bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
des Dienstleisters.
§
1.2 Für alle Angebote behält der Dienstleister das Eigentumsrecht,
sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§
1.3 Diese Bestimmungen treten grundsätzlich mit Bestellung, spätestens
jedoch sobald die Ware vom Kunden entgegengenommen wurde, in Kraft.
§
1.4 Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und so lange der Vorrat
reicht, Irrtummer sind dabei vorbehalten.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
§
2.1 Bei Versand/Lieferung der Ware gelten die Listenpreise, die zum Zeitpunkt
des Zustandekommens des Kaufertrages gültig waren, zzgl. der Versandkosten
und Verpackungskosten.
§
2.2 Sowie der Dienstleister die Ware selbst anliefert oder Installationen/Einweisungen
Vorort vornimmt werden dem Kunden diese zusätzlichen Kosten in Rechnung
gestellt.
§
2.3 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Dienstleister
bleibt solange Eigentümer der Ware, bis die Rechnung vollständig
beglichen wurde.
§ 3 Liefer-/Leistungszeit
§
3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung
gültig. Diese sind jedoch nicht bindend, wenn dem Dienstleister die Lieferung
aufgrund von höherer Gewalt oder anderen erschwerenden Gründen unmöglich
ist. Hierzu zählen z.B. Streiks, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen,
auch wenn diese beim Lieferanten des Dienstleisters auftreten. In diesen Fällen
verzögert sich die Lieferung um die Dauer der erschwerenden Gründe.
§
3.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist der Dienstleister berechtigt, eventuellen
Schaden und/oder Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§
4 Gewährleistung / Haftungsausschluss
§
4.1 Für erworbene Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist
von z.Zt. 24 Monaten, diese gilt ab Übergabe der Ware. Eventuelle Mängel
sind dem Dienstleister samt Fehlerbeschreibung schriftlich zu melden. Eingesendete
Ware muss frei eintreffen und wird auch frei wieder ausgeliefert.
§
4.2 Für die normale Abnutzung der Ware, bzw. für Verschleissteile
wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für gebrauchte Ware,
hier wird generell keine Haftung übernommen, es sei denn es wurde schriftlich
bestätigt.
§
4.3 Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch 1 Woche
nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Bei Einbau/Nutzung trotz offensichtlicher
Mängel entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
§
4.4 Weiterhin besteht keine Haftung bei Mängeln/Schäden, die auf
unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware zurückzuführen
sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund
von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannungen entstanden sind.
§
4.5 Bei eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder beim Entfernen/Brechen
eventueller Gewährleistungssiegel der Ware erlischt die Gewährleistung
sofort.
§
4.6 Für verlorene Daten wird keine Haftung übernommen, auch wenn
dies durch einen Defekt/Mangel an der Ware verursacht wurde. Eine Datensicherung
liegt immer in der Sorgfaltspflicht des Kundes.
§
4.7 Bei einem Mangel/Defekt hat der Dienstleister dreimal das Recht, die betroffene
Komponente nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Scheitern diese Versuche,
ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Wandlung/Minderung
anzustreben. Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen oder auch der Reparatur
dieser treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft.
§
4.8 Liegt bei der bemängelten Ware kein Defekt vor, bzw. beruht der Defekt
auf unsachgemäßer Handhabung der Ware, werden dem Kunde die Aufwendungen
des Dienstleisters für die Prüfung der Ware in Rechnung gestellt.
Hierzu zählen auch Fehler, die durch eine fehlerhafte Treiber- oder Betriebssysteminstallationen
begründet sind.
§
4.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche
des Kundes ausgeschlossen, d.h. der Dienstleister haftet nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kundes.
§
4.10 Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte wird nicht
anerkannt.
§ 5 Software
§
5.1 Bei Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen
Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Öffnen der Verpackungerkennt
der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.
§ 6 Ausfuhrgenehmigung
§
6.1 Falls die Ware ins Ausland überführt werden soll, sind vom Kunden
in eigenem Namen und auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht,
vom Vertrag zurückzutreten
§ 7 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
§
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§
7.2 Gerichtsstand ist Düren . Wir sind jedoch berechtigt, den Gerichtstand
des Kunden wahrzunehmen.
§
7.3 Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser Vereinbahrungen verbleiben die restlichen
AGB jedoch bestehen.
Düren, 01.01.2008